Wir bieten als qualifizierte und akkreditierte Ordination für Gratiszahnspangen die Wahlarztregelung an. Das bedeutet, dass Sie im Fall einer Bewilligung durch die Krankenkasse Anspruch auf 80% des Kassentarifs haben.
Die Gratiszahnspangen-Regelung gilt für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahre mit schwerwiegenden Zahn- und Kieferfehlstellungen (Stufe 4 oder 5 laut IOTN). Ob die medizinischen Voraussetzungen zutreffen, muss in einer kieferorthopädischen Untersuchung festgestellt werden. Vor Behandlungsbeginn muss ein Antrag auf Kostenerstattung bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden, das entsprechende Formular erhalten Sie in der Ordination.
Tarife für die Gratiszahnspange:
*) Diese Kosten werden im Fall einer Behandlung gutgeschrieben.
Keinen Anspruch auf die Gratiszahnspange haben Patienten, die jünger als 12 oder älter als 18 Jahre sind oder nicht in die Klassifizierung nach IOTN Stufe 4 oder 5 fallen. Jedoch können auch in diesen Fällen Zuschüsse durch die Krankenkasse beantragt werden. Diese sind je nach Kasse unterschiedlich und bewegen sich zw. EUR 350,- und EUR 1.000,- pro Jahr.
Abnehmbare Zahnspange für Kinder unter 12 Jahren: EUR 1.200,-